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TAXI SPALT: 09175/795050
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Familie, Geburt,
Tod - Geburt & Geburtsurkunden

Für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt des Ortes, in dem
das Kind geboren ist, zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche
beim Standesamt angezeigt werden. Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge)
der eheliche Vater, die Hebamme, der Arzt, jede andere Person, die von der Geburt
unterrichtet ist.
Das Standesamt stellt Ihnen 4 Abstammungsurkunden gebührenfrei aus: Je
eine Urkunde für die Krankenkasse, die Kindergeldkasse, für die Beantragung
von Erziehungsgeld sowie für die evtl. kirchliche Taufe. Weitere Urkunden
können Sie in beliebiger Anzahl sofort bestellen oder sich auch später
jederzeit beim Standesamt ausstellen lassen. Die Gebühr für eine Geburtsurkunde
beträgt 7,00 Euro, jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde kostet
3,50 Euro.
Unterlagen
Pass oder Personalausweis, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
Antragstellung
Schriftlich durch Klinik, mündlich bei Hausgeburten
Ansprechpartner/-innen
Herr Laux
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