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TAXI SPALT: 09175/795050
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Meldewesen - Personalausweis

Die Ausweispflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Antrag
auf Neuausstellung eines Ausweises ist vom Antragsteller selbst zu unterschreiben,
daher müssen Sie persönlich zum Passamt kommen. Zur Antragstellung
können Sie sich nicht vertreten lassen. Zur Abholung eines neuen Personalausweises
können Sie sich vertreten lassen; der Vertreter muss sich ausweisen können
und im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein.
Der Personalausweis wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt, bei
Personen unter 26 Jahren für 5 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis,
der in Eilfällen sofort ausgestellt werden kann, gilt maximal 3 Monate.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und kann
nicht verlängert werden. Er sollte 4 bis 5 Wochen vor Ablauf seiner Gültigkeit
neu beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 4 Wochen.
In den Wochen der Sommerzeit müssen Sie mit Verzögerungen rechnen.
Gebühren/Kosten
- 8,00 Euro für erstmalige Ausstellung an Personen, die das 21. Lebensjahr
vollendet haben sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
- Gebührenfrei ist die erstmalige Ausstellung für 16- bis 21jährige
Antragsteller
- 5,-- Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Unterlagen
Aktuelles Lichtbild (45 mm x 35 mm im Hochformat mit hellem Hintergrund), Nachweis
über Ihre Identität (z. B. alter Ausweis, Geburtsurkunde)
Antragstellung
persönlich
Ansprechpartner/-innen
Otto Schielein, Gabriele Heubusch, Alfred Ziegler
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