
Steuern & Abgaben
- Fremdenverkehrsbeitrag

Die Abgabe wird von allen selbständig tätigen natürlichen und
juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile
erwachsen, erhoben.
Grundlage für den Fremdenverkehrsbeitrag bildet der Vorteil, der den Beitragsschuldner
innerhalb eines Kalenderjahres durch den Fremdenverkehr mittelbar oder unmittelbar
erwächst.
Auf den endgültig festzusetzenden Fremdenverkehrsbeitrag werden Vorauszahlungen
erhoben, die jeweils am 01.08. eines jeden Jahres in einer Summe zu zahlen sind.
Ansprechpartner/-innen
Alfred Ziegler
zurück

|