Geführte IVV-Wanderwochen in Spalt im Fränkischen Seenland - Termine 2010

Wöchentliche Stadtführungen


Endspurt im Ferienprogramm!

Mittagsbetreuung der Stadt Spalt


Notdienst-Apotheken (früh ab 9 Uhr bis 9 Uhr des nächsten Tages):

TAXI SPALT: 09175/795050

 


Rathaus
Rathaus Aktuell
Kommunalunternehmen Spalt Aktuell
Hier schreibt der Bürgermeister
Kontakt & Sprechzeiten
e-Bürgerservice
Bürgerbüro online
Formulare
Was-Wer-Wo
Mitarbeiter
Fundbüro
Umzugshelfer
Mängelformular
Ortsrecht
behördenadressen
Stadtrat & BM
Einrichtungen
Freizeit & Kultur
Impressum


Steuern & Abgaben - Kanalgebühren und Kanalbaubeiträge

Die Stadt Spalt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtungen Beiträge nach Maßgabe von 3 Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungsgebiete im jeweiligen Einzugsgebiet der Zentralkläranlage in Spalt, des eigenständigen Klärwerks in Wernfels und der Verbandskläranlage in Allmannsdorf.

Beiträge werden für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben. Sie entstehen, wenn ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungsanlage besteht oder an die Entwässerungsanlage tatsächlich angeschlossen wird. Bei unbebauten Grundstücken, die bebaubar sind, wird zunächst eine vorläufige Geschoßfläche angenommen, die jeweils nach der Bebauung nachberechnet wird. Veränderungen an der Bausubstanz lösen einen Nacherhebungstatbestand aus.

Ansprechpartner/-innen
Rudolf Laux


Für die Benutzung der Entwässerungseinrichtungen erhebt die Stadt Spalt Einleitungsgebühren.

Im Entwässerungsgebiet der Zentralkläranlage von Spalt, also in den Ortsteilen Spalt, Großweingarten, Hagsbronn und Wasserzell, beträgt die Gebühr für die Einleitung 2,30 Euro pro Kubikmeter Abwasser; für Einleitungen aus dem Ortsteil Schnittling beträgt sie 0,87 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

Im Gebiet, das an die Kläranlage in Wernfels angeschlossen ist, also in den Stadtteilen Wernfels, Theilenberg und Stiegelmühle, wird eine Entwässerungsgebühr in Höhe von umgerechnet 1 Euro pro Kubikmeter Abwasser erhoben.

Im Gebiet, das an die Zentralkläranlage des Zweckverbandes Brombachsee in Allmannsdorf angeschlossen ist, also in den Stadtteilen Enderndorf, Ottmannsberg, Heiligenblut, Stockheim, Keilberg und Fünfbronn, wir eine Grundgebühr in Höhe von umgerechnet 85,90 Euro pro Zähler und Jahr erhoben. Weiter beträgt die Gebühr pro Kubikmeter Abwasser umgerechnet 1,74 Euro.

Ansprechpartner/-innen
Alfred Ziegler

zurück

 

 

Kontakt

Stadt Spalt
Herrengasse 10
91174 Spalt
09175/7965-0
09175/7965-80
poststelle@spalt.de

Zur Startseite Zur Startseite