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TAXI SPALT: 09175/795050
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Steuern & Abgaben
- Kanalgebühren und Kanalbaubeiträge

Die Stadt Spalt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung
der Entwässerungseinrichtungen Beiträge nach Maßgabe von 3 Beitrags-
und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungsgebiete
im jeweiligen Einzugsgebiet der Zentralkläranlage in Spalt, des eigenständigen
Klärwerks in Wernfels und der Verbandskläranlage in Allmannsdorf.
Beiträge werden für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder
gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben. Sie entstehen, wenn ein Recht
zum Anschluss an die Entwässerungsanlage besteht oder an die Entwässerungsanlage
tatsächlich angeschlossen wird. Bei unbebauten Grundstücken, die bebaubar
sind, wird zunächst eine vorläufige Geschoßfläche angenommen,
die jeweils nach der Bebauung nachberechnet wird. Veränderungen an der
Bausubstanz lösen einen Nacherhebungstatbestand aus.
Ansprechpartner/-innen
Rudolf Laux
Für die Benutzung der Entwässerungseinrichtungen erhebt die Stadt
Spalt Einleitungsgebühren.
Im Entwässerungsgebiet der Zentralkläranlage von Spalt, also in den
Ortsteilen Spalt, Großweingarten, Hagsbronn und Wasserzell, beträgt
die Gebühr für die Einleitung 2,30 Euro pro Kubikmeter Abwasser; für
Einleitungen aus dem Ortsteil Schnittling beträgt sie 0,87 Euro pro Kubikmeter
Abwasser.
Im Gebiet, das an die Kläranlage in Wernfels angeschlossen ist, also in
den Stadtteilen Wernfels, Theilenberg und Stiegelmühle, wird eine Entwässerungsgebühr
in Höhe von umgerechnet 1 Euro pro Kubikmeter Abwasser erhoben.
Im Gebiet, das an die Zentralkläranlage des Zweckverbandes Brombachsee
in Allmannsdorf angeschlossen ist, also in den Stadtteilen Enderndorf, Ottmannsberg,
Heiligenblut, Stockheim, Keilberg und Fünfbronn, wir eine Grundgebühr
in Höhe von umgerechnet 85,90 Euro pro Zähler und Jahr erhoben. Weiter
beträgt die Gebühr pro Kubikmeter Abwasser umgerechnet 1,74 Euro.
Ansprechpartner/-innen
Alfred Ziegler
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