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TAXI SPALT: 09175/795050
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Steuern & Abgaben
- Kurbeitrag

Kurbeitragspersonen, die sich zu Erholungszwecken im Gebiet der Stadt Spalt
aufhalten ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben und
denen die Möglichkeit zur Benutzung der gemeindlichen Erholungseinrichtungen
und zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet einen Kurbeitrag
zu entrichten.
Kurgebiet ist das Gebiet der Stadt Spalt mit Ausnahme der Stadtteile Egelmühle,
Engelhof, Güsseldorf, Höfstetten, Hohenrad, Hügelmühle,
Kaltenbrunn, Massendorf, Mosbach, Mühlreisig, Nagelhof, Schnittling, Steinfurt,
Stiegelmühle, Straßenhaus, Theilenberg, Trautenfurt, Untererlbach
und Wernfels.
Die Beitragsschuld entsteht für jeden Aufenthaltstag mit Beginn des jeweiligen
Tages. Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet, wobei
An- bzw. Abreisetag als ein Tag gelten.
Abgabepflichtig sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Kinder und Jugendliche
sind beitragsfrei. In der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober beträgt der
Kurbeitrag 1,-- Euro. In der Zeit vom 01. November bis 31. März 0,55 Euro.
Wegen der Einhebung gilt, dass natürliche und juristische Personen, die
Kurbeitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, verpflichtet
sind, der Stadt Spalt die Beitragspflichtigen schriftlich zu melden, sofern
sich diese nicht selbst gemeldet haben. Sie sind weiterhin verpflichtet den
Kurbeitrag einzuheben und haften der Stadt gegenüber für den Eingang
des Beitrages.
Ansprechpartner/-innen
Helga Klüh, Inge Asam, Margit Salbaum
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