Geführte IVV-Wanderwochen in Spalt im Fränkischen Seenland - Termine 2010

Wöchentliche Stadtführungen


Endspurt im Ferienprogramm!

Mittagsbetreuung der Stadt Spalt


Notdienst-Apotheken (früh ab 9 Uhr bis 9 Uhr des nächsten Tages):

TAXI SPALT: 09175/795050

 


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Steuern & Abgaben - Kurbeitrag

Kurbeitragspersonen, die sich zu Erholungszwecken im Gebiet der Stadt Spalt aufhalten ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der gemeindlichen Erholungseinrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet einen Kurbeitrag zu entrichten.

Kurgebiet ist das Gebiet der Stadt Spalt mit Ausnahme der Stadtteile Egelmühle, Engelhof, Güsseldorf, Höfstetten, Hohenrad, Hügelmühle, Kaltenbrunn, Massendorf, Mosbach, Mühlreisig, Nagelhof, Schnittling, Steinfurt, Stiegelmühle, Straßenhaus, Theilenberg, Trautenfurt, Untererlbach und Wernfels.

Die Beitragsschuld entsteht für jeden Aufenthaltstag mit Beginn des jeweiligen Tages. Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet, wobei An- bzw. Abreisetag als ein Tag gelten.

Abgabepflichtig sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Kinder und Jugendliche sind beitragsfrei. In der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober beträgt der Kurbeitrag 1,-- Euro. In der Zeit vom 01. November bis 31. März 0,55 Euro.

Wegen der Einhebung gilt, dass natürliche und juristische Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, verpflichtet sind, der Stadt Spalt die Beitragspflichtigen schriftlich zu melden, sofern sich diese nicht selbst gemeldet haben. Sie sind weiterhin verpflichtet den Kurbeitrag einzuheben und haften der Stadt gegenüber für den Eingang des Beitrages.

Ansprechpartner/-innen
Helga Klüh, Inge Asam, Margit Salbaum

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Kontakt

Stadt Spalt
Herrengasse 10
91174 Spalt
09175/7965-0
09175/7965-80
poststelle@spalt.de

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