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Kontakt: Tourist Information Stadt Spalt
Kontakt: Kommunalunternehmen Spalt FormulareBehördenweg sparenDie nachfolgenden Formulare können Sie bereits jetzt nutzen und dadurch den einen oder anderen Behördengang sparen. Sie können die einzelnen Vorschriften als PDF-Dateien downloaden. Den zum Betrachten notwendigen Adobe Reader können Sie hier kostenlos downloaden. SteueramtHundesteuer / An- & Abmeldung Wer im Gebiet der Gemeinde einen über drei Monate alten Hund hält, muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzeigen. Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Gemeinde durch Bescheid festgesetzt. Gleichzeitig erhält der Hundehalter die Steuermarke. Die Abmeldung erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung an die Verwaltung. Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. Auf Antrag kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und Diensthunde) oder eine Steuerermäßigung (z.B. Zwinger- Hilfs- und Wachhunde) gewährt werden. Die Steuerermäßigung wird nur für den ersten Hund bewilligt. Nähere Informationen erteilt die Verwaltung. Gebühren/Kosten Antragstellung Ansprechpartner/-innen: Alfred Ziegler KasseEinzugsermächtigung Wenn Sie Steuern und Abgaben an die Gemeinde bisher noch durch Überweisungen bezahlen, sollten Sie sich überlegen, welche Vorteile Ihnen das Abbuchungsverfahren bringt. Vorteile sind, dass
Nachteile entstehen Ihnen nicht, weil
AntragstellungSchriftlich, persönlich Ansprechpartner/-innen: Frau Zottmann |