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Formulare

Behördenweg sparen

Die nachfolgenden Formulare können Sie bereits jetzt nutzen und dadurch den einen oder anderen Behördengang sparen. Sie können die einzelnen Vorschriften als PDF-Dateien downloaden. Den zum Betrachten notwendigen Adobe Reader können Sie hier kostenlos downloaden.

Steueramt

Hundesteuer / An- & Abmeldung

Wer im Gebiet der Gemeinde einen über drei Monate alten Hund hält, muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzeigen. Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Gemeinde durch Bescheid festgesetzt. Gleichzeitig erhält der Hundehalter die Steuermarke. Die Abmeldung erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung an die Verwaltung. Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. Auf Antrag kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und Diensthunde) oder eine Steuerermäßigung (z.B. Zwinger- Hilfs- und Wachhunde) gewährt werden. Die Steuerermäßigung wird nur für den ersten Hund bewilligt. Nähere Informationen erteilt die Verwaltung.

Gebühren/Kosten
80,00 Euro für den ersten Hund
90,00 Euro für den zweiten Hund
100,00 Euro für jeden weiteren Hund
160,00 Euro für den ersten gefährlichen Hund
250,00 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund

Antragstellung
persönlich, telefonisch, per E-Mail, schriftlich

Ansprechpartner/-innen: Alfred Ziegler

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Kasse

Einzugsermächtigung

Wenn Sie Steuern und Abgaben an die Gemeinde bisher noch durch Überweisungen bezahlen, sollten Sie sich überlegen, welche Vorteile Ihnen das Abbuchungsverfahren bringt.

Vorteile sind, dass

  • für Sie die Überwachung der Zahlungstermine entfällt
  • Mahngebühren und Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen
  • Ihnen der Weg zur Kasse oder das Schreiben von Überweisungen abgenommen wird.

Nachteile entstehen Ihnen nicht, weil

  • die Abgabe zurückbezahlt wird, wenn Sie der Belastung widersprechen
  • die Einzugsermächtigung von Ihnen jederzeit zurückgenommen werden   kann

AntragstellungSchriftlich, persönlich

Ansprechpartner/-innen: Frau Zottmann

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