Bürgermeisteramt Spalt
Bürgermeister Udo Weingart
Herrengasse 10
91174 Spalt
Tel: 0049 9175 7965-0
Fax: 0049 9175 7965-80
E-Mail: poststelle@spalt.de
Sie planen ein Bauvorhaben im Gemeindegebiet der Stadt Spalt? Nutzen Sie vor der Antragstellung unser Angebot einer Bauberatung. Das Bauamt informieren Sie gerne in einem persönlichen Termin über Ihr Baurecht und das allgemeine Verfahren.
Eine Bauberatung erfordert seitens der Verwaltung eine Vorbereitung. Bitte vermeiden Sie daher kurzfristige persönliche und telefonische Vorsprachen im Bauamt. Melden Sie sich gerne per Mail mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens und der Adresse. Termine können während und nach Absprache auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses vereinbart werden.
Kontakt: bauamt@spalt.de
Das Bauordnungsrecht ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts. In Bayern ist es in der Bayerischen Bauordnung und in zahlreichen anderen Verordnungen geregelt. Aber auch gemeindliche Satzungen (z. B. Stellplatz-, Ortsgestaltungs- oder Einfriedungssatzungen) gehören zu den bauordnungsrechtlichen Regelungen.
Ziel des Bauordnungsrechts ist es, dass bauliche Anlagen so errichtet, erhalten oder geändert werden, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, ausgehen und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.
Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung und an die Beschaffenheit baulicher Anlagen. Das Bauordnungsrecht regelt, welches Verfahren anzuwenden ist, die Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten, die Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden und welche Sanktionen zur Anwendung kommen können, wenn ein Bauvorhaben planabweichend oder unter Missachtung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausgeführt wird.
Sämtliche Formulare vom Bauantrag bis zur Beseitigungsanzeige sowie weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie unter „Bauplanungsrecht & Bebauungspläne“.
Bitte beachten Sie für Ihr Bauvorhaben auch die weiteren Satzungen und Richtlinien der Stadt Spalt:
- Stellplatzsatzung
- Richtlinien für ein Fassaden- und Gestaltungsprogramm (nur für festgelegte Sanierungsgebiete)
- Richtlinien zur Förderung von Sandsteinsanierungen an Privatanwesen (außerhalb festgelegter Sanierungsgebiete)
- Richtlinie zur Erhebung eines Infrastrukturbeitrages
Die Satzungen und Richtlinien stehen unten zum Download zur Verfügung.
Ist Ihr Gebäude od. Ihr Grundstück ein Denkmal? Geben Sie die Adresse im Geoportal Bayern in die Suchmaske ein, um weitere Informationen zu erhalten:
Wenn Sie an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie in vielen Fällen Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Weiterführende Informationen: Hinweise für Denkmaleigentümer (bayern.de)
Zum Einholen einer Spartenauskunft wenden Sie sich bitte an die Spartenträger in der unten zur Verfügung gestellten Liste.