Bürgermeisteramt Spalt
Bürgermeister Udo Weingart
Herrengasse 10
91174 Spalt
Tel: 0049 9175 7965-0
Fax: 0049 9175 7965-80
E-Mail: poststelle@spalt.de
Das Bauplanungsrecht regelt die bauliche Nutzbarkeit von Grund und Boden. Es legt also fest, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen Voraussetzungen ein Grundstück bebaut werden darf. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen hierzu sind im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) enthalten.
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug einer Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung zu lenken und zu ordnen. Zu den Bauleitplänen gehören Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Daneben können Gemeinden städtebaulichen Satzungen erlassen.
Nachfolgend finden Sie im Download-Bereich alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Spalt als Planversion. Sollten Sie weitere Unterlagen zum Bebauungsplan (z.B. Begründung, Umweltbericht) einsehen wollen, wenden Sie sich bitte mit einer schriftlichen Anfrage an das Bauamt: bauamt@spalt.de
Gibt es in einem Gebiet keinen Bebauungsplan, richtet sich das Baurecht nach § 34 BauGB („Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“). Die Bebauung muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und darf das typische Ortsbild nicht beeinträchtigen. Die Erschließung muss gesichert sein.
Im Außenbereich, d.h. außerhalb von bebauten Ortsteilen, sind nach § 35 BauGB nur besondere Vorhaben zulässig (z.B. land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Anlagen zur Nutzung versch. Energieformen). Eine einfache Wohnbebauung ist i.d.R. nicht genehmigungsfähig.
Im Bayernatlas des Bay. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat erhalten Sie per Klick auf das Gebäude / Grundstück ebenfalls den geltenden Bebauungsplan.
Auch Bau- und Bodendenkmäler, Schutzgebiete, Ökokontoflächen usw. sind dort hinterlegt.
Über den Gemeindenamen können Sie die laufenden Bauleitplanverfahren sowie die weiteren von den Gemeinden zur Verfügung gestellten abgeschlossenen Verfahren und diesbezügliche Satzungen der Gemeinden finden.
Laufende Bauleitplanverfahren der Stadt Spalt werden in den Öffentlichen Bekanntmachungen angezeigt. Dort finden Sie im jeweiligen Fenster auch sämtliche zur Verfügung stehende Unterlagen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB haben Sie die Möglichkeit, zu den laufenden Verfahren innerhalt einer Frist Stellung zu nehmen.
Der vorbereitende Bauleitplan, auch Flächennutzungsplan, steht ebenfalls unten zum Download zur Verfügung. Für Änderungen des Flächennutzungsplanes im Bereich der Gemarkungen Spalt, Wernfels und Mosbach ist die Stadt Spalt zuständig. Für die Gemarkungen Enderndorf, Fünfbronn und Großweingarten ist der Zweckverband Brombachsee zuständig.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte mit einer schriftlichen Anfrage an das Bauamt der Stadt Spalt: Bauamt@spalt.de