Bürgermeisteramt Spalt
Bürgermeister Udo Weingart
Herrengasse 10
91174 Spalt
Tel: 0049 9175 7965-0
Fax: 0049 9175 7965-80
E-Mail: poststelle@spalt.de
Die Zufahrten zu den Gassen sind aufgrund der aktuellen Bauarbeiten derzeit nur eingeschränkt möglich. Je nach Stand der auszuführenden Bauarbeiten ist es tagesabhängig, welche Zufahrt in das Stadtgebiet frei ist. Es ist jedoch immer eine Zufahrt in die Gassen möglich.
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Der Treppenbau im Bauabschnitt 1 ist zu 80% abgeschlossen.
Die Pflasterarbeiten im Bauabschnitt 1 beginnen Ende Februar, so dass ab Anfang März die Parkflächen im Bauabschnitt 1 verfügbar sind.
Ab dem 05.03.2025 werden die Arbeiten im Bauabschnitt 2 fortgesetzt und gleichzeitig werden die Arbeiten im Bauabschnitt 3 (Marktplatz) begonnen.
Die Zufahrt und Parkmöglichkeiten ab den 05.03.2025 finden Sie auf unserer Homepage unter OD Spalt/Parkplätze bzw. Newsticker.
Anliegertermine:
Dienstag, 11.03., Dienstag, 08.04., Dienstag, 06.05., Dienstag, 03.06.2025
jeweils um 15.00 Uhr am Marktplatz
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aktuell ist der Verkehr über die Stiftsgasse zur Durchfahrt, für Pkw und den Lieferverkehr für die anliegenden Geschäfte in der Ortsdurchfahrt, freigegeben. Um die Sicherheit aller gewährleisten zu können, wurde die Geschwindigkeit in der Stiftsgasse auf 10 km/h reduziert. Ab Herrengasse über den Gabrieliplatz gilt Schrittgeschwindigkeit!
Da im Kurvenbereich an der Brücke weiterhin Bauarbeiten stattfinden und auch die Fußgänger hier teilweise die Fahrbahn benützen müssen, bitten wir Sie um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme sowie um Schrittgeschwindigkeit.
Die Zufahrt Richtung Marktplatz ab Mode Nüsslein bis Gasthaus Lang Marie ist weiterhin für den Verkehr – auch für Radfahrer - VOLL gesperrt. Eine Zufahrt Richtung Marktplatz ist aktuell über die Stiftsgasse vorbei am Gasthaus Lang Marie möglich. Achtung - Einbahnstraße !
Zur Sicherheit der Bauarbeiter und aller Verkehrsteilnehmer bitten wir Sie nochmals eindringlich, die gesperrten Zufahrten, die Absperrungen und die Verkehrsschilder zwingend zu beachten.
Für ein Verstellen der Absperrungen bzw. ein Nichtbeachten der gesperrten Bereiche können Sie haftbar gemacht werden.
Eigenständige Eingriffe in die Baustellenabsperrung, eine Nichtbeachtung der gesperrten Bereiche und Zuwiderhandlungen jeglicher Art die Baustelle betreffend, werden ab sofort zur Anzeige gebracht.
Sollten weiterhin die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht beachten werden, die Sicherheit der Bauarbeiter und der Fußgänger gefährdet sowie der Bauablauf gestört werden, sehen wir uns leider gezwungen die Zufahrt über die Stiftsgasse bis zur Fertigstellung der Nebenflächen im Kurvenbereich vollständig zu sperren.
Vielen Dank für Ihr Unterstützung und Ihre Mithilfe!
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