Amtliche Bekanntmachung
Neuaufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "An der Zellgasse"
1. Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in der öffentlichen Sitzung am 02.08.2022 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "An der Zellgasse" beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauunsplanes umfasst die Fl.Nr. 1206/3 der Gemarkung Spalt.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein entsprechendes Baurecht erreicht werden, um die Bebaubarkeit des Flurstückes mit einem Hackschnitzelheizwerk im Rahmen eines Nahwärmenetzes sicherzustellen.
Das geplante Heizkraftwerk befindet sich zum Teil außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und im Bereich einer schulischen Freisportanlage. Diesbezüglich soll der Bebauungsplan Nr. 1 "An der Zellgasse" im Rahmen eines Bauleitverfahrens in einer 5. Änderung angepasst werden.
Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Spalt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
2. Frühzeitige Beteiligung:
Die frühzeitige Beteiligung wird nach einem erneuten Stadtratsbeschluss zur Billigung des Planungsentwurfes erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung wird nochmals ortsüblich bekannt gemacht.