Bebauunsplan Nr. 57 "Am Bahngarten" in Wasserzell

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in der öffentlichen Sitzung am 07.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Am Bahngarten“ im Ortsteil Wasserzell mit integriertem Grünordnungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde vom Stadtrat der Stadt Spalt in der Stadtratssitzung am 07.02.2023 gebilligt und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 und die Begründung liegen in der Zeit vom

09.03.2023 bis einschließlich 10.04.2023 im Rathaus der Stadt Spalt, Zi. 02 (EG), Herrengasse 10, 91174 Spalt

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht vom 07.02.2023 (s. Begründung Kap. 6)
- Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 07.02.2023 (s. Begründung Kap. 7)

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen senden Sie bitte an:
Bauamt@spalt.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Seite teilen: