Abwägungs- & Satzungsbeschluss
Nr. 61 Hopfenhallenareal
Stadtrat Aktuell
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Grünordnungsplan Nr. 61 Hopfenhallenareal
Der Stadtrat hat die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß §4 Abs. 2 und §2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen behandelt.
Der Stadtrat hat den Bebauungsplan Nr. 61 Hopfenhallenareal in der aktuellen Fassung vom 10.05.2022 beschlossen.
Der Stadtrat legte ebenfalls fest, dass der Bebauungsplan Nr. 61 Hopfenhallenareal am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft tritt.