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Arbeitsgelegenheiten nach §5

Asylbewerber-Leistungsgesetz

bei kommunalen Trägern – gemeinnützige Arbeit

 

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die entsprechenden notwendigen Schritte zur Umsetzung von Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich von Asylbewerbern, die nach §5 Asylbewerber-Leistungsgesetz in Spalt wohnen, vorzusehen.

Die Verwaltung war der Meinung, dass nochmals verstärkt auf die Möglichkeiten der Arbeitsbereitschaften für Asylbewerber, die hierfür nach dem Asylleistungs-gesetz und Leitfaden des Bayerischen Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration erarbeitet wurden, voranzutreiben.

Gerade im Bezug auf öffentliche Grünpflege, Parkanlagen oder auch im Schulbereich zur Unterstützung des Gebäudemanagers oder bei sonstigen Arbeiten sind gemeinnützige Unterstützungsleistungen sehr hilfreich und können auch eine gewisse Akzeptanz in der Bevölkerung bzw. der Asylbewerberleistungen eine positive Wirkung erzielen.

Darüber hinaus sind Arbeitstätigkeiten im Bereich der Integration der Menschen von hoher Bedeutung. Die Stadt Schwabach hat denselben Ansatz beschlossen. Auf die Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber in bestimmten Fällen ist die Stadt jedoch auch auf das Landratsamt angewiesen.

Eine Abstimmung erfolgt in den nächsten Wochen, um den Vorschlag der Verwaltung umzusetzen.