Aus dem Stadtrat
Antrag der Fa. Gilch zur Änderung der Bauschuttdeponie
Antrag der Fa. Gilch zur Änderung der Bauschuttdeponie auf der Fl.Nr. 233/1, 251/6, 233 Teilfläche und 283/2 Teilfläche der Gemarkung Wernfels
Seitens des Landratsamtes Roth wurde um Stellungnahme der Stadt zum Antrag der Fa. Gilch GmbH, Beerbach auf abfallrechtliche Plangenehmigung für die Änderung der Bauschuttdeponie gebeten. Es soll in die bestehende Deponie vorliegende, recyclingfähige Bauschuttablagerungen ausgebaut und recycelt werden. Zusätzlich sollen angeliefertes recyclingfähiges Bauschuttmaterial gebrochen und recycelt werden.
Der Stadtrat erteilt sein Einvernehmen dazu. Er führt jedoch an, dass neben dem Gutachter und Erläuterungsbericht der Firma Genesis folgende Auflagen im Bescheid erfolgen sollen:
- für die Anliegerstraße muss ein Vertrag mit der Stadt Spalt abgeschlossen werden, um den Zustand der öffentlichen Straße zu gewährleisten
- die Ausfahrt auf die Staatsstraße 2223 ist sicherheitstechnisch mit dem Straßenbauamt Nürnberg abzusprechen und dafür Sorge zu tragen, dass keine Verschmutzungen im Kurvenbereich erfolgen
- Ausgleichsflächen müssen im Bereich des Stadtgebietes Spalt, vornehmlich Gemarkung Wernfels erfolgen
- die Uhrzeiten sind am Samstag auf 12.00 Uhr zu beschränken
- die Rekultivierung ist im Genehmigungsbescheid festzulegen und sicherzustellen, dass diese erfolgt
Der Betrieb der Deponie erfolgt bis in das Jahr 2036/2038. Im Gutachten wurden Schallemissionen und wasserrechtliche Verhältnisse sowie landschafts- und naturfachliche Belange bewertet.