Erhebung von Kita-Gebühren
Änderungssatzung, Vollzug KAG
Die Gebühren für die Kinderbetreuung der Stadt Spalt sind im Blick auf eine regelmäßige Anpassung der Gebühren im 2-Jahres-Rhythmus zu überprüfen und anzupassen. Dadurch werden extreme Gebührenerhöhungen vermieden.
Die jetzige Erhöhung mit ca. 7 % auf die bisherigen Gebührensätze für die Kita-Regelgruppen und Kindergruppen ist erforderlich, um die laufenden stark steigenden Kosten für Personal mit ca. 10 % sowie Sach- und Unterhaltskosten bei einer Inflation von mindestens 7% im Durchschnitt auffangen zu können.
Trotzdem wird die Gebührenanpassung ein höheres Defizit verursachen. Die Erhöhung der Gründe wurde abgestimmt und vom Stadtrat mit Änderung zum 01.09.2023 beschlossen.
Das Spielgeld für die zweckgebundenen Maßnahmen der kommunalen Einrichtung werden von Euro 2,50 je Kind auf Euro 3,00 je Kind angehoben.