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Friedhofs- und Bestattungsgebühren

neue Satzung

 

Die bisherige Gebührensatzung für das Friedhofswesen wurde bereits in den letzten Jahren von der Rechnungsprüfung beanstandet, da hier eine deutliche Unterdeckung des Gebührenaufkommens zu den Gesamtaufwendungen der Stadt Spalt bestand.
Eine Neukalkulation sowie die Änderung der Gebühren-kalkulation aufgrund der neuen rechtlichen Grundlagen wurden durchgeführt. Der Stadtrat konnte somit die Änderung bzw. die Neufassung der Gebührensatzung vornehmen.

Die Grabnutzungsgebühren/ Grabgebühren in allen Friedhöfen je Grab für eine Nutzungsdauer von 20 Jahren, die Verlängerung der Grabnutzungsdauer sowohl bei Erdgrabstätten als auch Urnengrabstätten und die Bestattungsgebühren für die Benutzung Leichenhaus, Kühlzelle und Trauerfeier je Sterbefall mit den sonstigen Gebühren wurden kalkuliert und berechnet. Es folgten Erhöhungen der bestehenden Gebührensätze.

Die Gebührensatzung ist unter https://www.spalt.de/de-de/stadtverwaltung/ortsrecht/satzungen/ einzusehen.

Die Gebührensatzung wurde mit Wirkung zum 01.08.2024 erlassen.