Terminbuchung online

Terminbuchung online

Gewässerentwicklungskonzept

Stellen des Förderantrages

 

Der Freistaat Bayern unterstützt die Ausbau- und Unterhaltungspflichtigen an Gewässern dritter Ordnung bei der Durchführung von Bauvorhaben zur Erstellung des Hochwasserschutzes sowie die konzeptionellen Vorarbeiten.

Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen wird ein Beitrag bei der Renaturierung und naturnahen Unterhaltung der Gewässer geleistet. Es erfolgt die Erstellung eines Gewässerentwicklungs- und Umsetzungskonzeptes.

Die Stadt Spalt ist wie alle Kommunen für die Gewässer dritter Ordnung zuständig.

Die Erstellung des Gewässerentwicklungskonzeptes ist losgelöst von dem bereits beschlossenen Sturzfluten Risikomanagement.

Folgende Gewässer dritter Ordnung und festgelegten Bäche sind im Antrag enthalten:
Allersbach in seiner Gesamtheit, Hatzelbach Bereich Rohrmann Grundstück und Richtungskurve zwischen Fischweiher und Landschaftsweiher, Alter Graben bei Durchlassführung in Brombachsee/Enderndorf, Erlbach Untererlbach Bereich Brücke von Spalt sowie vor Brücke Ortsende Untererlbach sowie Hohenrad.

Die Fördersumme beträgt 60 % der Planungskosten.

Der Stadtrat hat beschlossen den Förderantrag für das Gewässerentwicklungskonzept zu beantragen.