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Grundsatzbeschluss

Finanzielle Beteiligung

Grundsatzbeschluss Finanzielle Beteiligung am Ausbau von Freiflächenphotovoltaik- und Windenergieanlagen gem. §6 EEG


Der Stadtrat hat beschlossen, dass ab sofort mit Betreibern von neuen Freiflächenphotovoltaik und Windenergieanlagen Verträge über eine finanzielle Beteiligung der Kommune gem. §6 EEG geschlossen werden sollen.

Es erfolgte ein Grundsatzbeschluss des Stadtrates.