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Grundsteuerhebesätze

Hebesatzung

Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Spalt
(Hebesatzung)

 

Der Stadtrat hat beschlossen, dass im Vollzug des Ortsrechts der Stadt Spalt die Satzung über die Festsetzung von Grundsteuerhebesätzen erlassen wird.

Die Hebesatzung sieht Steuersätze von 380 v. H. für Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie Grundsteuer B mit 380 v. H. vor.


Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.