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Abschaffung Kinderreisepass

zum 01.01.2024

 

Durch eine Änderung des Passgesetzes wurde der bisherige Kinderreisepass für Kinder unter zwölf Jahren zum 01. Januar 2024 abgeschafft.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.

Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit kann je nach Bedarf ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden.

Diese Ausweisdokumente werden - anders als der Kinderreisepass - nicht vor Ort im Passamt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen drei und sechs Wochen.

Überprüfen Sie also die Dokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit. Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Allgemeine Informationen und Hinweise über die Einreisebestimmungen für das jeweilige Land finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Diese wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Für Personen unter 24 Jahren kostet ein Personalausweis 22,80 Euro, der Reisepass 37,80 Euro. Beide Ausweisdokumente sind sechs Jahre gültig.

Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann.
Ist das Kind auf dem Lichtbild nicht mehr oder nicht eindeutig zu erkennen, kann das Ausweisdokument auch vor Erreichen des Ablaufdatums für ungültig erklärt werden.

Wer ein neues Ausweisdokument für sein Kind beantragen möchte, kann einen Termin im Melde- und Passamt vereinbaren. Dies ist unter anderem über die Homepage der Stadt Spalt unter www.spalt.de/de-de/willkommen/ möglich.