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Antragsverfahren Bauanträge

Änderungen


Wichtige Änderung der Zuständigkeit



Das digitale Baugenehmigungsverfahren führt zu einer wichtigen Änderung bei der Annahme von Anträgen.

Alle Anträge – auch schriftliche - sind ab 1. März 2024 direkt beim Landratsamt Roth, Bauamt, Weinbergweg 1, 91154 Roth, einzureichen und nicht, wie bisher, bei der örtlichen Gemeinde.

http://www.landratsamt-roth.de/digitaler-bauantrag

Ausgenommen hiervon sind schriftliche Freisteller, isolierte Befreiungen von Bebauungsplänen oder isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften. Diese sind weiterhin bei der Gemeinde abzugeben.

Gemeindliches Einvernehmen bleibt wichtig. Die Zustimmung der Gemeinde zu einem Bauvorhaben (sog. „gemeindliches Einvernehmen“) ist auch nach dem 1. März 2024 erforderlich.
Die Gemeinden werden umgehend nach Eingang der Bauantragsunterlagen digital beteiligt.

Für die Bauherrn und Planer bleiben die Kommunen auch weiterhin ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es gilt die zulässigen örtlichen Möglichkeiten abzustimmen.

Wissenswertes zum Thema
Weitere Informationen zum Digitalen Bauantrag finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter dem Link

https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/

 

Bauamt, Stadt Spalt