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Grundsteuerbescheid

Wichtige Info u. Erläuterungen

Neue Grundsteuerbescheide ab dem 01.01.2025

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


mit dem Landesgrundsteuergesetz wird von 2025 an, die Grundsteuer in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers kann sich sowohl im positiven (geringere Steuerbelastung), als auch im negativen (höhere Steuerbelastung) Sinn verändern.

Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Auf die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge hat die Stadt Spalt keinen Einfluss.

Die Gemeinde ist an den übergebenen Grundsteuermessbetrag gebunden und kann selbst keine Änderungen veranlassen. Inhaltliche Nachfragen zum Messbetrag können ausschließlich vom Finanzamt beantwortet werden. Die für Sie zuständige Telefonnummer steht rechts oben im Grundsteuermessbescheid, der Ihnen vom Finanzamt bereits zugegangen ist.

Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem Hebesatz multipliziert und der Folgebescheid in Form des Grundsteuerbescheides erstellt.

Berechnung durch die Stadt:

Messbetrag des Finanzamtes x Hebesatz in % = Steuerlast pro Jahr.

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen) ab dem 01.01.2025 bei 380 %

Grundsteuer B (Grundstücke, Wohnobjekte) ab dem 01.01.2025 bei 380 %

Für Fragen zum Hebesatz steht Ihnen die Stadt Spalt gerne zur Verfügung, für alle anderen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Bitte beachten:

Falls Sie Widerspruch beim Finanzamt eingelegt haben, ist die Grundsteuer trotzdem fristgerecht zu zahlen. Der Widerspruch hat i.d.R. keine aufschiebende Wirkung.

Sobald uns neue Daten vom Finanzamt vorliegen, ändert die Stadt Spalt den Grundsteuerbescheid automatisch. Zu viel gezahlte Grundsteuer wird Ihnen selbstverständlich erstattet.
 

Sollten Sie im Januar 2025 keinen neuen Grundsteuerbescheid der Stadt bekommen, gehören Sie zu den 150 Fällen, die noch nicht durch das Finanzamt festgesetzt werden konnten. Hier bitten wir Sie um etwas Geduld. Sobald der Stadt die noch fehlenden Datensätze vorliegen, werden Ihre Bescheide erstellt und an Sie gesendet.

 

Stadt Spalt