Hunde an der Leine
Information für Hundebesitzer
Generell besteht im Freistaat Bayern keine allgemeine Leinenpflicht. Die Regelungen zur Leinenpflicht überlässt der Freistaat den einzelnen Gemeinden. Deshalb gilt im Gemeindegebiet der Stadt Spalt seit 06.08.2003 die Hundehaltungsverordnung (Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde der Stadt Spalt).
Große Hunde und Kampfhunde müssen in den innerörtlichen Bereichen immer an die Leine genommen werden.
Jeder Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass er seinen Hund so führt, dass andere Bürger weder gefährdet, noch geängstigt oder belästigt werden.
Die Stadt Spalt appelliert deshalb an alle Hundehalter sowie Gassigeher, in den innerörtlichen Bereichen, in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen die notwendige Sorgfalt zu beachten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
Von Kinderspielplätzen sind große Hunde und Kampfhunde fernzuhalten; auch ein Mitführen an der Leine ist in diesen Bereichen nicht gestattet.
Die Hundehaltungsverordnung ist unter folgendem Link https://www.spalt.de/de-de/rathaus-wirtschaft/kommunales-politik/satzungen/ einsehbar.