Hundesteuer
Anmelden eines Hundes
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Im Gegensatz zu den Gebühren, für die die Bürger eine Gegenleistung von der Kommune erhalten, werden Steuern, so auch die Hunde-steuer, ohne konkrete Gegenleistung erhoben.
Die Steuereinnahmen stellen den Beitrag der Allgemeinheit zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben dar. Wer im Gemeindegebiet Spalt einen über vier Monate alten Hund hält, muss diesen unverzüglich nach Anschaffung oder Zuzug bei der zuständigen Gemeinde anmelden.
Die Steuerhöhe ist in der jeweiligen Hundesteuersatzung festgelegt. Die Hundesteuer wird erstmals einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheides fällig. In den Folgejahren dann jeweils am 01. April.
Steuerfrei ist das Halten von Hunden, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen oder aus festgestellten gesundheitlichen Gründen notwendig sind (z.B. Hunde von Hilfsorganisationen, Hütehunde, sowie Hunde, die für Blinde, Gehörlose oder völlig Hilfslose unentbehrlich sind).
Stadt Spalt, Steueramt