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Förderrichtlinien

Förderrichtlinien der Kommunalen Bürgerstiftung der Stadt Spalt

In folgenden Bereichen ist eine Förderung durch die kommunale Bürgerstiftung der Stadt Spalt möglich:

•        Jugend- und Altenhilfe

•        Öffentliches Gesundheitswessen

•        Kultur, Kunst, Denkmalpflege und Denkmalschutz

•        Bildung, Ausbildung und Sport

•        Naturschutz und Landschaftspflege

•        Wohlfahrtswesen und Mildtätigkeit

•        Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz

•        Heimatpflege und Heimatkunde

•        Internationale Gesinnung, Völkerverständigung und Städtepartnerschaften

Die Kommunale Bürgerstiftung möchte viele Organisationen und Projekte in ihrem Einzugsgebiet unterstützen. Deshalb ist eine Förderung aus Mitteln der kommunalen Bürgerstiftung der Stadt Spalt maximal in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten möglich.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die kommunale Bürgerstiftung der Stadt Spalt besteht nicht.

Nicht gefördert werden können:

·         Personalkosten und laufende Kosten

·         kommerzielle Veranstaltungen

·         Einzelpersonen (hier kann im Einzelfall ein Antrag über eine gemeinnützige Organisation oder Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgen)

·         politische Gruppierungen

·         Kommunale Pflichtaufgaben

Für eine Antragstellung füllen Sie bitte unseren Förderantrag vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Übermitteln Sie den unterschriebenen Antrag und die notwendigen Unterlagen bitte per Post, Fax oder  E-Mail an:

Kommunale Bürgerstiftung der Stadt Spalt

Stiftungsrat

Herrengasse 10

91174 Spalt

Fax: 09175/7965-935

E-Mail: poststelle@spalt.de