Bundestagswahl 23.02.2025
Alle Informationen
Alle Infos zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wir bitten um Beachtung
Die Erteilung von Wahlscheinen ist nicht vor Zulassung der Wahlvorschläge und nicht vor Ablauf der wahlrechtlichen Beschwerdefrist möglich. Erst dann kann auch mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden. Für Druck und Auslieferung der Stimmzettel über die Kreiswahlleiter an die Gemeinden werden zudem mehrere Tage benötigt. Die Briefwahlunterlagen können daher voraussichtlich erst etwa 2 bis 3 Wochen vor dem Wahltag (etwa Kalenderwoche 6/7) an die Wahlberechtigten verschickt und ausgehändigt werden.
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Die Wahllokale zur Wahl des Bundestages am 23. Februar 2025 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet der Stadt Spalt ist in 7 Urnenwahl- bezirke und 6 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag rund 10 Wahlhelfer.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auslandsdeutsche
Das Wahlrecht steht zudem dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, bei der Gemeindeverwaltung der letzten gemeldeten Hauptwohnung im Inland, stellen.
Wahl im Wahllokal
Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis und/oder Reisepass) mitzubringen. Zur Not kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist.
In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Mitte Januar versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 02.02.2025 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt der Stadt Spalt.
Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses erfolgen.
Briefwahl
Aufgrund der verkürzten Fristen können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen samt Stimmzettel frühestens Anfang Februar 2025 ausgegeben und verschickt werden.
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der 7 Wahllokale der Stadt Spalt abgeben möchte, kann ab Anfang Februar 2025 die Briefwahlunterlagen beantragen.
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen im Folgenden genauer beschrieben werden.
Beantragung mittels QR-Code > Tipp des Wahlamtes > sehr unkompliziert
Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen auf dem Postweg bequem nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen - bestätigen - fertig.
Beantragung über das Bürgerserviceportal
Über das Bürgerserviceportal können unter der Rubrik „Briefwahlantrag“ die Übersendung der Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen postalisch zugesandt.
Beantragung per E-Mail / Fax
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich. Bitte geben Sie gegebenenfalls eine abweichende Zustelladresse an.
Beantragung über die Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Hausbriefkasten der Stadt Spalt, Herrengasse 10, 91174 Spalt eingeworfen werden.
Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 10. Februar 2025 (je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel) bis einschließlich Freitag, 21. Februar 2025 (15:00 Uhr) im Einwohnermeldeamt der Stadt Spalt, Herrengasse 10, Zimmer 08 möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.
Bitte beachten Sie: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl sowie zur korrekten Kuvertierung bei.
Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschland portofrei) oder in den Hausbriefkasten der Stadt Spalt, Herrengasse 10, 91174 Spalt einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Wahlbriefe sollten spätestens am Donnerstag, den 20.02.2025 bei der Deutschen Post eingeliefert werden, damit eine Zustellung bis zum Wahltag sichergestellt werden kann. Alle bis Sonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr, bei der Stadt Spalt eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.
Barrierefreie Wahl
Es ist sehr wichtig zu wissen, wie man wählt. Aus diesem Grund hat die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine Broschüre zur Bundestagswahl bereitgestellt. In diesem Heft finden Interessierte in „Leichter Sprache“ Informationen über die Wahl allgemein, wer wählen darf und wie die Wahl abläuft.
Download: Wahl-Hilfe-Heft zur Wahl in Leichter Sprache (PDF-Datei)
Weitere Informationen zu barrierefreien Wahlen gibt es im Internet unter www.behindertenbeauftragter.bayern.de
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist jeweils vermerkt, ob der für Sie vorgesehene Wahlraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht. Für Rückfragen zu barrierefreien Wahlräumen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Spalt
Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen: Auskünfte können Sie beim Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. unter Telefonnummer: 089/55988-135 oder wahlschablone@bbsb.org erhalten.
Kontakt zum Wahlamt
Bei Fragen zur Bundestagswahl stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes im Rathaus, Herrengasse 10, 91174 Spalt, ab 13.01.2025 gerne zur Verfügung.
Telefonnummer: 09175/7965-26 oder E-Mail schreiben
Wahlamt der Stadt Spalt