Terminbuchung online

Terminbuchung online

Nahwärme

weitere Informationen

Verehrte Bürgerinnen und Bürger,

die bauliche Umsetzung der Nahwärmeversorgung Spalt befindet sich im Abschnitt der Umsetzungsphasen.
Die Ausschreibungen für die Erdleitungsverlegungen mit Steuerungskabel, das sogenannte Los 1, wurde vergeben und beauftragt.

Am 10. Januar 2024 wurde die Haustechnik, das Los 2, ausgeschrieben.

Der Contractingvertrag soll noch im laufenden Januar 2024 zur Ausschreibung vorgesehen werden.
Ebenfalls wird die Ausschreibung der Betriebstechnik für die Heizzentrale in den nächsten Wochen erfolgen.

Die Nahwärmeversorgung im Bereich der Ortsdurchfahrt Spalt, der sogenannte Bauab-schnitt III, wird ebenso in den nächsten Wochen durch das Büro Steinbacher Consult ausgeschrieben.

Die Vielzahl der verschiedenen Ausschreibungen ist zwischenzeitlich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben so umfassend, dass dies auch den eigentlichen Kunden, den Bürgerinnen und Bürgern, aufgrund der komplexen Zusammenhängen nicht mehr im Detail vermittelbar sind.

Aus diesem Grund haben wir stetig über die einzelnen Maßnahmen und Teilprojekte auf der Homepage des Kommunalunternehmens Spalt versucht, hier eine Transparenz über die Entwicklung und der weiteren Vorgehensweise aktuell weiterzugeben.

Die Auswirkungen der stark gestiegenen Baukosten in den letzten Jahren sowie der vergaberechtlichen Vorschriften und einer hohen Inflation haben im Kontext dazu geführt, dass erhebliche zusätzliche Ausgaben entgegen den ursprünglichen Überlegungen aus dem Jahr 2021 auch bei den jetzt vorgenommenen konkreten Ausschreibungen und Ergebnissen nicht zu vermeiden waren und die Kalkulationsgrundlagen verändert und anzupassen waren.


1. Baukostenentwicklung seit 2021

Die ursprüngliche Vorstellung des Wärmelieferungspreises (Arbeitspreis) sowie sonstige Entgelte im Jahr 2021 basierte auf den Kostenentwicklungen die bis zu diesem Zeitpunkt noch marktüblich waren.

Die Mitte 2021 einsetzende hohe Inflation, aber auch Kostensteigerungen im Hoch- und Tiefbau haben diese ursprünglichen nur groben Kostenschätzungen mit den jetzt vorliegenden Ausschreibungsergebnissen verändert.


2. Finanzierung Investitionskosten

Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf ca. 7,5 Mio. Euro.
Davon sind ca. 3,2 Mio. Euro als staatliche Förderung in Abzug zu bringen. Somit ergibt sich ein zu deckender Finanzierungsanteil von ca. 4,3 Mio. Euro. Dieser ist in Form von Investitionskostenzuschuss (Baukostenzuschuss) und kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) in die laufenden Aufwendungen, durch den Wärmelieferungspreis (Arbeitspreis) und Grundpreis, abzudecken.


3. Synergieeffekte

Soweit möglich wurden Synergieeffekte bei der weiteren Umsetzung, z. B. der gemeinsamen Verlegung der Nahwärmeleitungen mit der Wasserversorgung des Zweckverbandes der Reckenberg-Gruppe getroffen, um hier die Kosten für den Tiefbau geringer zu halten.


4. Netzlänge

Die Netzlänge für alle drei Bauabschnitte umfasst derzeit ca. 11 Kilometer.
Diese Netzlänge beinhaltet ebenso Anschlüsse von Anschlussinteressierten, die aufgrund der Abgelegenheit einer langen Leitung im öffentlichen Bereich, eher unwirt-schaftlich sind.

Im Blick darauf, dass die dazwischenliegenden Anwesen zum späteren Zeitpunkt an das Nahwärmenetz anschließen, ist es jedoch sinnvoll diese Leitungstrassenbereiche jetzt zu realisieren.


5. Contractingvertrag

Der Contractingvertrag regelt, dass die Wärmeerzeugung und Betreibung der Heizzentra-le sowie die Einspeisung in das Netz und die Lieferung der Nahwärme von einem externen Dienstleister angeboten und betrieben wird.
Die Heizzentrale mit der Betriebstechnik wird aus Fördergründen vom Kommunalunternehmen Spalt erstellt und dem externen Dienstleister zur Verfügung gestellt.

Die Kosten für den externen Dienstleister, im Rahmen des Contractingvertrages, werden auf mindestens 10 Jahre ausgeschrieben.
Dieser hat innerhalb dieses Vertragszeitraumes die notwendige vertragliche Leistung der benötigten Wärme sicherzustellen.


6. Fernwärmeanschluss- und Vorvertrag

Der Fernwärmeanschluss- und Vorvertrag ist ein sehr umfassendes und komplexes Vertragswerk, das jedoch aufgrund der gesetzlichen Anforderungen mit allen Anlagen den Anschlussnehmern zur Verfügung zu stellen ist.

Aufgrund der Komplexibilität der Vertragsgestaltung wurde eine Nürnberger Wirtschaftsgesellschaft damit beauftragt diese Vertragsgestaltung zu erarbeiten.

Die Preiskalkulation wurde an die aktuellen Preisentwicklungen und Auftragsvergaben angepasst.
Bei der Preisgestaltung wurde der notwendige Kostenaufwand in die Komponenten Grundpreis und Wärmelieferungsbereich (Arbeitspreis) aufgeteilt.

Die Anregungen der Bürgerschaft haben uns bewogen, mit dem Arbeitskreis Nahwärme Anpassungen im Fernwärmeanschluss – und Vorvertrag vorzunehmen. Diese werden von uns derzeit aktiv mit der Nürnberger Wirtschaftsgesellschaft überarbeitet.

Wir werden den überarbeiteten Fernwärmeanschluss- und Vorvertrag in Kürze nochmals an alle Anschlussinteressierten versenden.

Wesentliche Vertragsänderungen beinhalten die Anpassung des monatlichen Grundpreises und die uneingeschränkte Nutzung von bestehenden und neu zu errichtenden weiteren Wärmeträgern (z. B. Solar, PV, Kamin- und Schwedenöfen oder ähnliches).

Der indikative Arbeitspreis wird sich auf 8,025 Cent/kWh netto (zzgl. gesetzlich vorgeschriebenen indikativen Emissionspreis) belaufen.

Der monatliche indikative Grundpreis wird in 3 Stufen ausgewiesen:

• Anschlussleistung 1-30kW - 45,- € Grundpreis netto
• Anschlussleistung 31-50kW - 65,- € Grundpreis netto
• Anschlussleistung ab 51kW - 128,- € Grundpreis netto + je kW Abschlussleistung über 50 kW 153,60 €/kW/Jahr

Der Grundpreis dient im Wesentlichen dazu, die laufenden monatlichen Kosten des Be-treibers der Heizzentrale zu finanzieren.

Eine Mindestabnahmemenge der Wärmelieferung wie in anderen Vertragsgestaltungen vorgesehen, ist in unserem Fall in den Vertragsvereinbarungen mit dem Kommunalunternehmen Spalt nicht vorgesehen.

Ein Berechnungsbeispiel für einen normalen durchschnittlichen Jahresverbrauch eines 4-Personen-Haushaltes (Einfamilienhaus) haben wir nachstehend aufgeführt. Die ausführliche Präsentation hierzu finden Sie aktuell auf unserer Homepage.

Es sind in Bezug auf den Fernwärmeanschluss- und Vorvertrag Fragen an das Kommunalunternehmen Spalt herangetragen worden. Diese werden von uns derzeit aktiv mit der Nürnberger Wirtschaftsgesellschaft bearbeitet.

Wir werden die Fragen und Antworten hierzu auf der Homepage des Kommunalunternehmens Spalt unter der Rubrik Nahwärme bis Ende Januar 2024 einstellen. Soweit weitere Fragen aufkommen, werden wir diese ergänzend aufnehmen und auch hier eine zeitnahe Beantwortung vorsehen.

Es ist sichergestellt, dass das Kommunalunternehmen Spalt mit dem Nahwärmenetz keinen Gewinn erwirtschaftet, jedoch die Kostendeckung im Blick, dass sich hier die Umsetzung auf die vollständige Inbetriebnahme und Versorgung auf zwei Jahre 2024 und 2025 erstreckt.

Weitere Informationen bzw. Auskünfte werden wir zeitnah und aktuell auf der Homepage des Kommunalunternehmens Spalt veröffentlichen.

Für Ihre Fragen zu dem Fernwärmeanschluss- und Vorvertrag bieten wir individuelle Gesprächstermine nach Absprache am Montag, den 29.01.2024 und Freitag, den 02.02.2024 sowie am Montag, den 05.02.2024 je von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr an.
Eine Terminvereinbarung hierfür erfolgt bitte über das Kommunalunternehmen Spalt, Telefon 09175 796560.

Für das sehr komplexe Thema und den Veränderungen der letzten Jahre, die wir hier versucht haben kurz und verständlich darzulegen, bitten wir um Verständnis. Ihre Anregungen und Überlegungen nehmen wir weiterhin gerne entgegen und werden uns auch hier dazu entsprechende Gedanken und Überlegungen machen, inwieweit diese gegebenenfalls vorteilhaft für alle Beteiligten umgesetzt werden können.

 

Mit den besten Grüßen

Ihr Kommunalunternehmen Spalt

  • Bürgermeister Udo Weingart und MdB Ralph Edelhäußer