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Reinhaltung von Gehwegen + Straßen

Info für Grundstückseigentümer


Im Großgemeindegebiet Spalt sind wie in den meisten Kommunen die Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege und Fahrbahnen zu reinigen.
Besonders nach Starkregen können diese oftmals verschmutzt sein. Verschmutzte und zugewachsene Straßenrinnen führen oftmals zu Überflutungen.

Dies ist festgelegt in der städtischen Verordnung über die Reinhaltung der Straßen und Gehwege. Diese Pflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Gras- und Wildkrautaufwuchs.

Der Umfang der für das jeweilige Grundstück zutreffenden Reinigungspflichten kann der Verordnung der Stadt Spalt entnommen werden.

Die Verordnung ist auf der Internetseite der Stadt Spalt unter

https://www.spalt.de/de-de/stadtverwaltung/ortsrecht/satzungen/

hinterlegt oder kann während der Parteiverkehrszeiten im Bauamte eingesehen werden.

 

Ihr Stadtbauamt Spalt