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Wasserentnahmestellen

Wichtige Mitteilung!

Zulässigkeit der Wasserentnahme an den Wasserentnahmestellen
im Großgemeindegebiet Spalt


An alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Spalt

Die Entnahme an den Wasserstellen ist generell nur für die Landwirtschaft und für den Brandfall/Katastrophenschutz zulässig.

Wir bitten zu beachten, dass Entnahmen für die Bewässerung von privaten Gärten unzulässig sind.

Hierzu muss das Wasser aus der eigenen Trinkwasserversorgung oder vorhandenen privaten Zisternen/ Regentonnen bewerkstelligt werden.


Stadt Spalt