Formulare
Behördenweg sparen
Die nachfolgenden Formulare können Sie bereits jetzt nutzen und dadurch den einen oder anderen Behördengang sparen. Sie können die einzelnen Vorschriften als PDF-Dateien downloaden. Den zum Betrachten notwendigen Adobe Reader können Sie hier kostenlos downloaden.
Steueramt
Hundesteuer / An- & Abmeldung
Wer im Gebiet der Gemeinde einen über drei Monate alten Hund hält, muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzeigen. Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Gemeinde durch Bescheid festgesetzt. Gleichzeitig erhält der Hundehalter die Steuermarke. Die Abmeldung erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung an die Verwaltung. Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. Auf Antrag kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und Diensthunde) oder eine Steuerermäßigung (z.B. Zwinger- Hilfs- und Wachhunde) gewährt werden. Die Steuerermäßigung wird nur für den ersten Hund bewilligt. Nähere Informationen erteilt die Verwaltung.
Gebühren/Kosten
- 80,00 Euro für den ersten Hund
- 90,00 Euro für den zweiten Hund
- 100,00 Euro für jeden weiteren Hund
- 160,00 Euro für den ersten gefährlichen Hund
- 250,00 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund
Antragstellung
persönlich, telefonisch, per E-Mail, schriftlich
Ansprechpartner/-innen:
Gerhard Wiedmann
Einwohnermeldeamt
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde
(§ 19 Bundesmeldegesetzt - BMG)
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken. Herzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 BMG genannten Firsten (zwei Wochen) zu bestätigen
Vorlage Wohnungsgeberbestätigung
Kasse
Einzugsermächtigung
Wenn Sie Steuern und Abgaben an die Gemeinde bisher noch durch Überweisungen bezahlen, sollten Sie sich überlegen, welche Vorteile Ihnen das Abbuchungsverfahren bringt.
Vorteile sind, dass
- für Sie die Überwachung der Zahlungstermine entfällt
- Mahngebühren und Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen
- Ihnen der Weg zur Kasse oder das Schreiben von Überweisungen abgenommen wird.
Nachteile entstehen Ihnen nicht, weil
- die Abgabe zurückbezahlt wird, wenn Sie der Belastung widersprechen
- die Einzugsermächtigung von Ihnen jederzeit zurückgenommen werden kann
Antragstellung: schriftlich, persönlich
Ansprechpartner/-innen:
Frau Zottmann