Gaststättenerlaubnis
Gewerbe & Beruf - Gaststättenerlaubnis
Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine Gaststättenerlaubnis. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine Gaststätte, wenn Speisen oder Getränke zum "Verzehr an Ort und Stelle" abgegeben werden. Wer eine bestehende Gaststätte übernimmt, kann gleich mit einer vorläufigen Erlaubnis weiterwirtschaften. Diese vorläufige Erlaubnis erteilt Ihnen das Landratsamt Roth. Die Antragstellung kann über die Stadt Spalt erfolgen.
Antragstellung
persönlich, schriftlich
Unterlagen
Personalausweis, bestehende Gewerbeunterlagen
Ansprechpartner/-innen
Otto Schielein, Gabriele Heubusch