Gewerbeangelegenheiten
Gewerbe & Beruf - Gewerbeangelegenheiten
Wer einen Gewerbebetrieb neu einrichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dieses bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes anzuzeigen. Bei vollständiger oder teilweiser Aufgabe eines Gewerbes ist das Gewerbe bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes abzumelden, bei Erweiterung des Gewerbes umzumelden.
Gebühren/Kosten
15,00 Euro
Antragstellung
persönlich, schriftlich
Unterlagen
Personalausweis, bestehende Gewerbeunterlagen
Ansprechpartner/-innen
Otto Schielein, Gabriele Heubusch