Corona Aktuell
Überbrückungshilfe / Wirtschaftshilfe
Verlängerung Lockdown nach dem 10. Januar bis zunächst 31. Januar 2021
Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Dezember 2020
Informationen für den Landkreis Roth
Link zur 7-Tageinzidenz für den Landkreis Roth
Bei Überschreitung des 7-Tage-lnzidenzwertes von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gilt ab 11. Januar 2021 ein eingeschränkter Bewegungsradius.
Touristische Tagesausflüge für Personen, die im Landkreis Roth wohnen, sind über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt.
Link zur Berechnung Bewegungsradius 15km: https://www.calcmaps.com/de/map-radius/
… aus dem Landratsamt Roth
Teststrecke - Termine und Corona Zahlen des Landkreises
Corona-Hotline & Kontakt
Die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes Roth erreichen Sie unter:
09171 / 81 - 1601
- Montag - Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
- Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
- Samstag / Sonntag: 15:00 - 17:00 Uhr
Oder schreiben Sie eine Mail an: gesundheitsamt@landratsamt-roth.de